INHALT
Definition Schutzgebiet
Einteilung der Schutzgebiete nach steigender
Intensität menschlicher Eingriffe
Grundlage der Klassifikation ist das Vorrangige
Managementziel in Großschutzgebieten
Bedeutung der „Zuordnung in bestimmte Kategorien“
Internationaler Charakter des
Klassifizierungssystems
Unterschiedliche Bezeichnungen gleicher
Schutzgebietstypen weltweit
Internationales Konzept zur Kategorisierung und Überwachung von
Großschutzgebieten durch die IUCN
von Uschi Diepolder und Michael Großmann
Definition Schutzgebiet
Nach der Basisdefinition der IUCN für den Begriff „Schutzgebiete“ müssen mindestens zwei
Merkmale genauer beschrieben sein. Es sind die Antworten auf die Fragen, weshalb
eine bestimmte Fläche geschützt werden soll und wie, bzw. wodurch .
Demnach handelt es sich bei einem Schutzgebiet um
- ein Land- und / oder marines Gebiet,
- das speziell dem Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der natürlichen und der
darauf beruhenden kulturellen Lebensgrundlagen dient,
- und das aufgrund rechtlicher oder anderer wirksamer Mittel verwaltet wird.
Die Praxis des Flächen-Naturschutzes belegt, dass einerseits das Vorhandensein
unterschiedlichster Schutzgebietstypen eine differenzierte Betrachtung verlangt, dass
anderseits das weltweit notwendig gewordene Naturschutz-Konzept ein ausgeklügeltes
Schutzgebietssystem erfordert.
Mitte dieses Jahrhunderts galt es,
- die unterschiedlichen Formen des bisher vorhandenen Gebietsschutzes zu erfassen und zu
bewerten,
- die Sammlung von Daten der Gebiete voranzutreiben, diese auszuwerten und Defizite der
Schutzkonzepte festzustellen,
- die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes zu formulieren,
- ein möglichst einfaches Managementkonzept für den Flächenschutz zu entwickeln und
- Methoden der Umsetzung anzubieten.
In den vergangenen Jahrzehnten beeinflusste das zunehmende Wissen über globale
Umweltveränderungen, deren Auswirkungen und Konsequenzen die Weiterentwicklung der
Großschutzgebietsidee. Mehr und mehr rückten folgende Hauptaufgaben in den
Mittelpunkt:
- Erhaltung der Biologischen Vielfalt,
- Schutz natürlich ablaufender Prozesse (Weiterentwicklung der genetischen Vielfalt),
- Ressourcenschutz, bzw. Entwicklung nachhaltiger Nutzungskonzepte und
- Klimavorsorge (Erhaltung der großen Waldgebiete), usw.
Mittlerweile ist die IUCN in der Lage unterschiedlichen Schutzgebietstypen ein klares Profil
zu geben und Schwerpunktaufgaben zuzuordnen.
Einteilung der Schutzgebiete nach steigender Intensität
menschlicher Eingriffe
Um der Vielfalt von bestehenden Schutzgebieten gerecht zu werden und um die Grundlagen
für eine weltweit akzeptierte Systematik für Schutzgebietseinteilungen zu erreichen, definiert
die IUCN folgende Hauptziele für das Management:
- wissenschaftliche Forschung
- Schutz der Wildnis
- Artenschutz und Erhalt der genetischen Vielfalt
- Erhalt der Wohlfahrtswirkungen der Umwelt
- Schutz bestimmter natürlicher oder kultureller Erscheinungen
- Fremdenverkehr und Erholung
- Bildung
- nachhaltige Nutzung der Ressourcen natürlicher Ökosysteme
- Erhalt kultureller und traditioneller Besonderheiten
Unterschiedliche Naturschutz-Zielsetzungen bewirken zwangsläufig unterschiedliche
Gewichtungen der Einzelzielsetzungen und Kombinationsmöglichkeiten aus diesen. Auf eine
bestimmte Fläche bezogen bestimmt also die Naturschutzpolitik welches Managementziel
Priorität genießt. Der Übersichtlichkeit halber gilt weltweit die Einteilung in fünf verschiedene
Schutzgebietskategorien (nach IUCN), die eindeutig voneinander zu unterscheiden sind:
I Strikter Schutz (z.B. Strenges Naturreservat / Wildnisgebiet)
II Schutz von Ökosystemen und Erholung (z.B. Nationalpark)
III Schutz von Naturerscheinungen (z.B. Naturmonument)
IV Schutz durch Pflege (z.B. Biotop- / Artenschutzgebiet)
V Schutz von Landschaften / mariner Gebiete und der Erholung (z.B. Geschützte Landschaft
/ Geschütztes Marines Gebiet)
VI Nachhaltige Nutzung natürlicher Ökosysteme (z.B. Ressourcenschutzgebiet mit
Management).
Diese Einteilung verdeutlicht die Vorgehensweise der IUCN. Wichtig ist das Managementziel
eines Schutzgebietes und nicht unbedingt die Bezeichnung. Die Richtlinien empfehlen, jedes
einzelne Schutzgebiet anhand eines Hauptschutzzieles einer bestimmten Kategorie
zuzuordnen.
Schutzgebiete, die beispielsweise den Namen „Nationalpark“ führen, erfüllen nur dann die
Anforderungen der Kategorie II, wenn die vorgegebenen Managementziele in
Gesetzesgrundlagen entsprechend formuliert sind, die Umsetzung in der Praxis erfolgreich
verläuft, bzw. die Erreichbarkeit der Ziele in Managementplänen nachvollziehbar dargestellt
ist. Andernfalls werden sie der Kategorie „V – Schutz von Landschaften / mariner Gebiete
und der Erholung“ zugeordnet. Dabei ist von herausragender Bedeutung die Erreichung der
Hauptzielsetzung: Ökosystemschutz und Erholungsnutzung. Im Gegensatz dazu stehen
beispielsweise Wildnisgebiete, in denen der Schutz der Wildnis (indirekt auch
Ökosystemschutz) nicht in Verbindung mit der Hauptzielsetzung Erholungsnutzung
steht.
Grundlage der Klassifikation ist das Vorrangige
Managementziel in Großschutzgebieten
Für jedes „rechtskräftig“ ausgewiesene Großschutzgebiet gibt es eine Rechtsgrundlage mit
eindeutigen Hinweisen auf das vorrangige Managementziel. Allen weiteren
Managementzielen kommt nur ergänzende Bedeutung zu. Bei der Zuordnung eines
Schutzgebietes zu einer Kategorie kommt es zuerst darauf an, wie die Hauptzielsetzungen in
der nationalen Gesetzgebung formuliert sind. Erst in zweiter Linie kommt es darauf an,
inwieweit diese Zielsetzungen entsprechende Verwirklichung in der Praxis finden.
Für die Zuordnung eines Schutzgebietes zu einer Kategorie ist insbesondere von
Bedeutung, ob sich die wesentlichen Voraussetzungen für die dauerhafte Sicherung des
Vorhabens in den Gesetzesgrundlagen widerspiegeln.
Bedeutung der „Zuordnung in bestimmte Kategorien“
Die Aufteilung der Schutzgebiete in Kategorien bedeutet nicht, dass die eine Kategorie die
"Besseren“ beinhaltet und die andere die „Schlechteren“. Die unterschiedlichen
Managementziele charakterisieren die Absichten des Naturschutzes und bedingen
unterschiedliche Aufgaben für die Administration eines Gebietes (Verwaltung oder Verein).
Insofern stehen die Schutzgebietskategorien gleichberechtigt nebeneinander: sie sind
gleich wichtig !
Sind Hauptzielsetzungen beispielsweise in einem als Nationalpark bezeichneten Gebiet nicht
erreichbar, bzw. in rechtlichen Grundlagen nicht entsprechend definiert, so kann das
Schutzgebiet nicht der Kategorie II zugeordnet werden. Den Fachleuten der IUCN geht es in
erster Linie darum, zweifelsfrei zu erkennen, was ein Gebiet sein soll und nicht
nur wie es aktuell verwaltet wird .
Es gilt aber, dass die einzelnen Kategorien des Systems unterschiedliche Grade der
Intensität menschlichen Einwirkens verkörpern.
Internationaler Charakter des Klassifizierungssystems
Um globale Entwicklungen (s. P. 1.2.) objektiv in der Steuerung von Flächenschutzgebieten
berücksichtigen zu können und um den Einfluss weltanschaulicher, ökonomischer oder
anderer nationaler Egoismen auszuschließen, ist die Entwicklung eines international
verbindlichen Klassifikationssystems unumgänglich. Nur so lässt sich auf der Grundlage
gegenseitigen Vertrauens die Basis für eine weltweite Zusammenarbeit herbeiführen.
Die Steuerung auf internationaler Ebene übernehmen die IUCN und das World Conservation
Monitoring Center (WCMC). Beide Organisationen erstellen gemeinsam die UN-Liste über
Schutzgebiete weltweit. Die IUCN wird in diesen Fragen von ihrer Nationalparkkommission
(WCPA) beraten.
Unterschiedliche Bezeichnungen gleicher
Schutzgebietstypen weltweit
Die Klassifizierung von Schutzgebieten basiert auf der Zuordnung zu Managementzielen (s.
P. 1.3 u. 1.4) und orientiert sich nicht anhand deren Bezeichnungen. Diese Vorgehensweise
ist besonders deshalb von großer Bedeutung, da in vielen Staaten sich hinter ein und
derselben Bezeichnung Unterschiede hinsichtlich der Naturschutzzielsetzung verbergen
können. Etliche Verwaltungen von Nationalparken erfüllen im Rahmen der Umsetzung nicht
die Kriterien der Kategorie II, obwohl diese Bezeichnung im Namen des Gebietes geführt
wird.
Am Beispiel Großbritanniens lässt sich dieser Hintergrund am anschaulichsten erklären. Dort
sind Siedlungen und extensive Nutzung von Ressourcen in „national parks“ häufig
anzutreffen. Viele dieser Parks wurden vor der Schaffung des IUCN-Klassifizierungssystems
begründet. Richtigerweise sind diese Schutzgebiete der Kategorie V zugeordnet, da die
klassischen Zielsetzungen von Naturparks verfolgt werden.